Liebe Stakeholder!

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass nach dem derzeitigen Stand der folgenden Liquidationsverfahren das Vermögen des Schuldners nicht einmal ausreicht, um die voraussichtlichen Liquidationskosten zu decken, und/oder aufgrund fehlender Aufzeichnungen und/oder Buchführung das Liquidationsverfahren nicht durchgeführt werden kann technisch nach den allgemeinen Regeln durchgeführt, daher das Cstv. 63/B. Wir möchten einen Antrag auf vereinfachte Liquidation gemäß § (1) bei Gericht stellen.

Wenn Sie verlässliche Kenntnisse über das irgendwo auffindbare Vermögen des Schuldners haben (Grundstücke oder sonstige Vermögenswerte, einschließlich Forderungen und Eigentumsrechte), oder wenn Sie bei der Durchführung des Verfahrens nach den üblichen Regeln behilflich sein können, melden Sie dies bitte innerhalb von 15 Tagen zum Insolvenzverwalter.